Betriebsärztlicher Dienst
Der Betriebsärztliche Dienst berät die Beschäftigten und die für den Arbeitsschutz Verantwortlichen der TU Berlin in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
Betriebsärzt*innen sind bei der Anwendung ihrer arbeitsmedizinischen Fachkunde weisungsfrei und nur ihrem ärztlichen Gewissen unterworfen.
Den Betriebsärzt*innen anvertraute Informationen über Ihre Gesundheit sowie Untersuchungsbefunde unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.
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