Betriebsärztlicher Dienst der TU (BA)

Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz

Die Ergonomie ist die Wissenschaft, die sich mit den Beziehungen zwischen Menschen und ihrer Arbeit, den Arbeitsmitteln und der Arbeitsumgebung beschäftigt. Neben der Analyse der Arbeitsbedingungen geht es um eine gesundheitsförderliche Gestaltung der Arbeitsplätze. Die negativen Auswirkungen der überwiegend sitzenden Tätigkeit an Büroarbeitsplätzen auf die Gesundheit der Beschäftigten und die steigende Zahl von Beschäftigten, die immer mehr Zeit an diesen Arbeitsplätzen verbringen, machen eine ergonomische Gestaltung dieser Arbeitsplätze immer wichtiger.

Der Betriebsärztliche Dienst berät zur ergonomischen Planung und Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen, bei der Auswahl geeigneter Bürostühle (einschließlich Demonstration der Bürostühle des aktuellen Rahmenvertrags des Landesverwaltungsamt - sogenanntes "Probesitzen"). Des Weiteren führt er die im Rahmen der arbeitsmedizinischen Angebotsvorsorge anzubietenden Untersuchungen der Augen und des Sehvermögens durch und nimmt zur Notwendigkeit spezieller Sehhilfen für den Bildschirmarbeitsplatz (Bildschirmarbeitsplatzbrillen) Stellung. Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch oder per Mail über das Sekretariat des Betriebsärztlichen Dienstes.

Arbeitsmedizinische Angebotsvorsorge am Bildschirmarbeitsplatz

Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) verpflichtet den Arbeitgeber, den Beschäftigten an Bildschirmarbeitsplätzen regelmäßig eine arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten. Das Angebot erfolgt zu Beginn der Tätigkeit und anschließend in der Regel alle drei Jahre. Die Teilnahme an der Vorsorge ist für die Beschäftigten freiwillig. Die Angebotsvorsorge enthält das Angebot einer angemessenen Untersuchung der Augen und des Sehvermögens sowie eine Beratung zu den Untersuchungsergebnissen und zur Ergonomie an Bildschirmarbeitsplatz. Bei aktuellen Fragen, zum Beispiel bei Sehproblemen am Bildschirmarbeitsplatz, kann die Vorsorge auch vorfristig durchgeführt werden. Bitte melden Sie sich per Mail oder telefonisch im Sekretariat des Betriebsärztlichen Dienstes zur Bildschirmvorsorge an.

Spezielle Sehhilfen am Bildschirmarbeitsplatz

Eine spezielle Sehhilfe am Bildschirmarbeitsplatz, auch Bildschirmarbeitsplatzbrille genannt, ist immer dann erforderlich, wenn normale Sehhilfen (zum Beispiel eine Fernbrille, eine Alltagsgleitsichtbrille oder eine Lesebrille) für die Bildschirmarbeit am Arbeitsplatz nicht mehr ausreichen, um ein optimales Sehvermögen am Bildschirm zu gewährleisten. Neben der Einrichtung des Arbeitsplatzes und der Arbeitsaufgabe spielt vor allem die Akkommodationsfähigkeit der Augen eine Rolle. Hierunter versteht man die Fähigkeit der Augen, sich an verschiedene Sehentfernungen anzupassen und nahe Objekte durch ausreichende Krümmung der Linse scharf zu sehen. Die Akkommodationsfähigkeit der Augen nimmt im Laufe des Lebens kontinuierlich ab, die Augenlinse verliert ihre Elastizität und kann sich nicht mehr ausreichend krümmen. Ab einem Alter von etwa 40 bis 45 Jahren müssen in der Regel sogenannte Altersnahbrillen getragen werden (Lesebrillen), deren Korrekturwert wegen der weiter abnehmenden Akkommodationsfähigkeit kontinuierlich bis etwa zum 60. Lebensjahr verstärkt werden muss. Wenn mittels normaler Sehhilfen, die fachgerecht angepasst wurden und deren Korrekturwerte (noch) aktuell sind, scharfes Sehen in der typischen Bildschirmentfernung nicht mehr möglich ist, wird für die Bildschirmtätigkeit eine spezielle Sehhilfe (Bildschirmarbeitsplatzbrille) benötigt.

Die Feststellung der Notwendigkeit einer speziellen Sehhilfe für die Bildschirmtätigkeit erfolgt im Rahmen der arbeitsmedizinischen Angebotsvorsorge (Bildschirmarbeitsplatz). Die Anmeldung zur Vorsorge erfolgt über das Sekretariat des Betriebsärztlichen Dienstes (telefonisch oder per Mail).

Ergonomie im Homeoffice und beim mobilen Arbeiten

Homeoffice ist eine besondere Form des mobilen Arbeitens. Sie ermöglicht es Beschäftigten, nach vorheriger Abstimmung mit dem Arbeitgeber zeitweilig im Privatbereich für den Arbeitgeber tätig zu sein. Möglich wird das durch mobile Endgeräte wie Notebooks, Tablets und Smartphones. Auch wenn der Arbeitgeber bei mobiler Arbeit nicht zur Bereitstellung von Mobiliar, Beleuchtung, weiteren Arbeitsmitteln und Kommunikationstechnik verpflichtet ist, unterliegt die Tätigkeit im Homeoffice trotzdem den Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung sollten Arbeitsmittel auf Eignung und Funktionsfähigkeit für das Homeoffice überprüft und der Arbeitsplatz ergonomisch eingerichtet werden.

Prinzipiell gelten im Homeoffice die gleichen ergonomischen Gestaltungsgrundsätze wie für Büro- und Bildschirmarbeitsplätze im Betrieb. Der Einsatz einer separaten Tastatur und Maus verbessert das ergonomische Arbeiten mit dem Notebook. Idealerweise ist zusätzlich ein separater Bildschirm vorhanden. Mit einem geeigneten Schreibtisch, einem Bürostuhl und einer ergonomischen Anordnung der Arbeitsmittel auf der Tischplatte kann eine gute Arbeitsplatzsituation im Homeoffice geschaffen werden. Auch die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes müssen eingehalten werden, etwa in Bezug auf Höchstarbeitszeit und Ruhezeiten.

Der Betriebsärztliche Dienst berät Sie zu Fragen der ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung des Arbeitsplatzes im Homeoffice.