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Bildschirmarbeitsplatz
Die Bildschirmarbeitsverordnung gilt für alle Beschäftigtengruppen und schließt alle Arten von Tätigkeiten mit Bildschirmgeräten ein. Der Betriebsärztliche Dienst berät bei der ergonomisch korrekten Planung und Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen und führt Untersuchungen der Augen (nach Bildschirmarbeitsverordnung) durch.
Weitere Informationen
- Informationen fürs Homeoffice
- Checkliste Bildschirmarbeit
- Flyer: "Wohin mit dem Bildschirm - Ergonomie am PC"
- BetriebsärzteInfo Ergonomie von Notebooks
- Leitfaden für die Gestaltung - Bildschirm- und Büroarbeitsplätze GUV-I 650, 108 S., PDF
- Wohlbefinden im Büro - Arbeits- und Gesundheitsschutz bei der Büroarbeit - BAUA, 40 S., PDF
- Moderne Bildschirmarbeit BAUA
Hinweise zu Laserdruckern und Kopierern
Laserdrucker und Kopierer werden an vielen Stellen eingesetzt. Die Belastung durch Tonerstaub sollte so gering wie möglich gehalten werden. Die empfohlenen Maßnahmen fasst das Merkblatt "Tonerstaubelastung am Arbeitsplatz vermeiden" der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zusammen.
Hinweise zu speziellen Bildschirmbrillen:
Falls bei Ihnen Beschwerden am Bildschirmarbeitsplatz auftreten, wenden Sie sich bitte an den Betriebsärztlichen Dienst: Tel.: 030 314 250 80 oder 030 314 250 66 oder E-Mail.
Beschaffung von Büromobiliar
Die Beschaffung von Büromobiliar, Bürogeräten und Büromaterialien erfolgt über K2E.
Nutzen Sie die Möglichkeit zum Probe-Sitzen mit ergonomischer Beratung im Betriebsärztlichen Dienst - BÄD -