Betriebsärztlicher Dienst der TU (BA)

Hautschutz und berufliche Hauterkrankungen

Mit knapp zwei Quadratmetern ist die Haut das größte Organ des menschlichen Körpers. Sie schützt vor äußeren Einflüssen und bildet eine natürliche Barriere. Die Barriere der Haut kann durch verschiedene Gefährdungen beeinträchtigt werden.

Dazu gehören:

  • Physikalische Einflüsse wie mechanische Schädigung, UV-Strahlung, Klima und Staub
  • Chemikalien und Arbeitsstoffe wie Säuren, Laugen und organische Lösemittel, Reinigungsmittel, Kühlschmierstoffe, Öle und Lacke
  • Feuchtarbeit (Arbeiten im feuchten Milieu in Kombination mit langandauerndem Tragen flüssigkeitsdichter Handschuhe oder häufiges beziehungsweise intensives Händewaschen)

Die Haut kann sich nach einer Schädigung innerhalb einer gewissen Zeit selbst regenerieren. Die Regeneration der Haut dauert oft länger als die Zeit zwischen den schädigenden Einflüssen. Schädigungen können sich so aufsummieren und zu manifesten Hauterkrankungen führen.

Erste Anzeichen für Hauterkrankungen können trockene, raue Haut sein. Dauert die hautschädigende Einwirkung an, können Ekzeme entstehen. Das können zum Beispiel allergische Kontaktekzeme oder Abnutzungsekzeme sein. Ekzeme sind Entzündungen der Haut, die mit Rötung, Juckreiz, Schwellung, Überwärmung und Schuppung, sowie mit Rissen der Haut einhergehen können.

Hauterkrankungen verursachen oft hohen Leidensdruck und führen im schlimmsten Fall zur Aufgabe der beruflichen Tätigkeit. Die gute Nachricht ist, dass Hauterkrankungen durch Prävention verhindert werden können. Risiken für Hauterkrankungen werden durch die Gefährdungsbeurteilung identifiziert. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, diese durchzuführen und Schutzmaßnahmen festzulegen. Treten dennoch am Arbeitsplatz Hautveränderungen auf, sollte frühzeitig der Betriebsärztliche Dienst informiert werden, damit die Hautschutzmaßnahmen überprüft und gegebenenfalls angepasst werden können.

Bestätigt sich der Verdacht, dass die Hauterkrankung durch den Beruf verursacht oder verschlimmert wird, unterstützen die Unfallversicherungsträger die Präventionsmaßnahmen vor Ort und bieten gegebenenfalls Maßnahmen der Individualprävention an.

Hautschutz und Hautpflege

Hautschutz und Hautpflege spielen eine wesentliche Rolle, um Schädigungen zu verringern, die Regeneration der Haut zu fördern und der Entstehung von Ekzemen vorzubeugen. Eine Hautbelastung beziehungsweise Hautgefährdung liegt vor, wenn Feuchtarbeiten oder Arbeiten mit hautgefährdenden oder hautresorptiven Gefahrstoffen durchgeführt werden.

Zu den hautbelastenden Tätigkeiten gehören unter anderem:

  • Tragen von flüssigkeitsdichten Handschuhen insbesondere im Zusammenhang mit häufigem Händewaschen
  • Arbeiten im feuchten Milieu
  • Umgang mit chemischen und biologischen Substanzen
  • Häufiges Händewaschen

Um einen vollständigen Hautschutz zu gewährleisten, ist ein Hautschutzplan zu erstellen. In diesem werden Maßnahmen für die drei Säulen des Hautschutzes (Hautschutz, Hautreinigung, Hautpflege) aufgeführt.

Hautschutzmittel dienen der Vorsorge. Sie werden vor der Arbeit auf die Hände aufgetragen und bilden einen Schutzfilm auf der Haut. Hautpflegemittel unterstützen die Haut bei der Regeneration. Durch ihren Fettgehalt wirken sie dem Lipid- und Feuchtigkeitsverlust der Haut entgegen. Sie werden nach der Arbeit aufgetragen.

Im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge berät der Betriebsärztliche Dienst Beschäftigte, die eine hautbelastende Tätigkeit ausüben, zu Gefährdungen für die Haut und zu Schutzmaßnahmen. Die Vorsorge dient der Früherkennung arbeitsplatzbezogener Hautveränderungen und der Anleitung zur arbeitsplatzbezogenen Hautprävention.

Die Anmeldung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge erfolgt unter Vorlage der Vorgesetztenauskunft, aus der die Ausübung einer hautgefährdenden Tätigkeit hervorgeht, telefonisch oder per Mail beim Sekretariat des Betriebsärztlichen Dienstes.