Die Bildschirmarbeitsverordnung gilt für alle Beschäftigtengruppen und schließt alle Arten von Tätigkeiten mit Bildschirmgeräten ein. Der Betriebsärztliche Dienst berät bei der ergonomisch korrekten Planung und Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen und führt Untersuchungen der Augen durch.
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Hier finden Sie die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sowie weitere Informationen zur Gefahrstoffverordnung, u. a. auch zum Umgang mit Flusssäure.
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Die Belastungen für die Haut sind vielfältig: häufiges Händewaschen, Nässe, Kälte, mechanische und chemische Einwirkungen, Tragen von Schutzhandschuhen. Die Belastungen führen in Abhängigkeit von den individuellen Schutzfaktoren zu unterschiedlichen Beanspruchungen. Hier finden Sie Hinweise zu Hautschutz und Hautpflege.
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