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Verordnung zur arbeitsmedizinische Vorsorge (ArbmedVV)
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge vom 24.12.2008 wurde geändert durch Art. 1 der Verordnung vom 23.10.2013
Ziel der Verordnung ist es, durch Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge arbeitsbedingte Erkrankungen frühzeitig zu erkennen und zu verhüten. Arbeitsmedizinische Vorsorge soll zugleich einen Beitrag zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und zur Fortentwicklung des betrieblichen Gesundheitsschutzes leisten.