Inhalt des Dokuments
Arbeits- und Wegeunfälle
Verletzte, für die eine ärztliche Behandlung erforderlich ist oder sein könnte, sollen einem
- Durchgangsarzt (als sog. „D-Arzt“ - zugelassener Chirurg/Unfallchirurg), entweder im Krankenhaus (Erste Hilfe) oder in einer Praxis (z. B. Orthop.- Chir. Gemeinschaftspraxis, Carmerstr. 7, 10623 Berlin, Tel.: 030 313 50 23, Mo-Fr. 8-18 Uhr, Sa. 8-12 Uhr) oder
- nach vorheriger telefonischer Rücksprache beim Betriebsärztlichen Dienst (BÄD) der TUB, Hauptgebäude, Raum H 7128, App. 25080
vorgestellt werden. Bei Augen-, Hals-, Nasen-, Ohrenverletzung ist ein entsprechender Facharzt aufzusuchen.
Ärzte in der Nähe. [1]
Ferner soll der Vorgesetzte über den Unfall informiert werden.
Unfallmeldung
Für Beschäftigte und Studierende besteht bei
Arbeits- und Wegeunfällen ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz.
Der Versicherungsschutz kann jedoch nur wirksam werden, wenn die
Unfälle gemeldet werden. Unfallmeldungen dienen
dazu, dem Unfallversicherungsträger mitzuteilen, dass ein
Versicherungsfall eingetreten ist.
Eine Unfallanzeige ist
immer auszufüllen, wenn infolge der Unfallverletzung 3 Tage Krankheit
folgen oder Kosten entstanden sind oder die Entstehung nicht
ausgeschlossen werden kann. Alle sonstigen Hilfeleistungen (sog.
Bagatellunfälle) sind im Verbandbuch, das in den
Erste-Hilfe-Schränken vorhanden sein sollte, zu dokumentieren. Das
Verbandbuch ist 5 Jahre aufzubewahren, die Dokumentation sichert in
der Regel den Versicherungsschutz bei möglichen Spätfolgen eines
Unfalls oder Verletzungen, die zunächst als „Bagatellunfall“
erscheinen können.
Weitere Informationen
zur Unfallmeldung und die Formulare finden
Sie auf den Seiten Sicherheitstechnische Dienste und Umweltschutz
[2].
Unfallversicherung
Die Unfallkasse Berlin (UKB) [3] ist Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung für das Land Berlin.
- Sie hat die gesetzliche Aufgabe, Unfällen am Arbeitsplatz, in der Schule (auch Hochschule) und auf den damit verbundenen Wegen vorzubeugen und sie mit allen geeigneten Mitteln zu verhüten. Ebenso soll sie Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren vorbeugen und diese verhindern.
- Sofern ein Arbeitsunfall
eingetreten ist oder eine Berufskrankheit anerkannt wurde,
gewährleistet die Unfallkasse Berlin mit allen geeigneten
Mitteln die medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation.
Hierzu zählen u. a. die medizinische Betreuung, durch Fachärzte
z. B. für Chirurgie oder Orthopädie mit besonderen
unfallmedizinischen Kenntnissen, die Versorgung in speziellen Praxen,
Krankenhäusern oder Rehabilitationseinrichtungen.
- Weitere Informationen:
GUV-I 506 "Die gesetzliche Unfallversicherung"
[4]
TU-Notrufnummern
3333 (intern)030 314 2 3333 (mobil)
TIB-Gelände: 72600
Gift-Notruf Tel: 030 19240
- Homepage [5]
Ärzte in der Umgebung
- Adressen [6]
SDU Tel. 030 314 288 88
- Homepage [7]
SOZ Tel. 030 314 24091
- Homepage [8]
Gesundheitsmanagement
- Homepage [9]
service/unfallanzeigen/
_I_506.pdf
ter/de/minhilfe/