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Ersthelfer
Ersthelfer sind ein wichtiges Glied in der Rettungskette. Aus der seit Nov.2013 gültigen DGUV-Vorschrift 1: Unfallverhütungsvorschrift-Grundsätze der Prävention ergibt sich für die TU Berlin nach § 26 die Erfordernis, für Erste-Hilfe-Leistungen Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung zu stellen: - bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten (Beschäftigten) ein Ersthelfer, - bei mehr als 20 anwesenden Versicherten in Hochschulen 10% der Versicherten. Die Unfallkasse Berlin, gesetzliche Unfallversicherung, fordert, dass es in allen Bereichen der TU Berlin mindestens 3 Ersthelfer gibt! Insbesondere aufgrund der weiträumigen Verteilung der Einrichtungen der Technischen Universität Berlin sind die Aus- und regelmäßige Fortbildung von Ersthelfern eine wesentliche Voraussetzung für eine fachgerechte und schnell einsetzende Erste Hilfe bei Not- und Unfällen.
Wie werde ich Ersthelfer?
Ersthelfer sind nach den Unfallverhütungsvorschriften Beschäftigte, die durch von den Unfallversicherungsträgern anerkannte Erste-Hilfe-Lehrgänge ausgebildet wurden. Im Allgemeinen erfolgt die Ausbildung an der TU beim Deutschen Roten Kreuz (DRK). Sie besteht aus: - Erste-Hilfe-Lehrgang (9 Unterrichtseinheiten an einem Tag) als Grundausbildung - Erste-Hilfe-Training (9 Unterrichtseinheiten) als regelmäßige Fortbildung in Zeitabständen von längstens zwei Jahren.
Informationen zum Kursangebot, zu den Terminen/Kursorten und zur Anmeldung zum Erste-Hilfe-Kurs bzw. Erste-Hilfe-Training finden Sie beim Servicebereich Personalentwicklung und Weiterbildung (Direktzugang 164874). Die Anmeldung erfolgt wegen der Kostenübernahme über den Servicebereich Personalentwicklung und Weiterbildung.
Wenn Sie Ihre Qualifikation als Ersthelfer anderweitig erworben haben, teilen Sie dies bitte dem BÄD mit: Kontakt oder Kopie der Teilnahmebescheinigung mit Hauspost an: BÄD.
Weitere Informationen
- Flyer: "Erste-Hilfe-Ausbildung an der TU Berlin"
- Allgemeine Informationen zur Ersten Hilfe am Arbeitsplatz entnehmen Sie bitte auch der DGUV-Information 204-022: "Erste Hilfe im Betrieb" (Stand Mai 2017, Hrsg.: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) sowie der BG-Information 8592 "Ersthelfer im öffentlichen Dienst" (Stand Mai 2011)