Inhalt des Dokuments
Erste-Hilfe-Material
Der ordnungsgemäße und vollständige Zustand des Erste-Hilfe-Materials sollte regelmäßig kontrolliert werden. Dies erfolgt zweckmäßigerweise durch den Ersthelfer vor Ort.
Hinweise zur Bestellung finden Sie im Rundschreiben für die Beschaffung von Erste Hilfe und Sanitätsbedarf .
- Verbandkasten nach DIN 13157 C (Inhalt Verbandkasten) [1]
- Verbandschrank Berlin, 1-türig
Für Fragen zur Bestellung steht Ihnen Frau
Kindermann [2], IV D 7, gerne zur Verfügung: Tel.: 030 314 228 02.
Einen Meldeblock-Dokumentation der
Erste-Hilfe-Leistungen oder
ein Verbandbuch zur Dokumentation aller
Verletzungen gehört in jeden Verbandkasten bzw. Verbandschrank, ist
aber in der Komplettfüllung nicht enthalten. Diesen
erhalten Sie vom BÄD auf E-Mail [3]- oder telefonische Anforderung:
030 314 250 80
Änderungen beim Inhalt von Verbandkästen (2009)
Beim Inhalt von Verbandkästen [4]
nach DIN 13157 und 13169 sind einige Änderungen zu beachten.
Bei Bestellung einer kompletten Füllung für Verbandkästen ist die
neue DIN bereits berücksichtigt.
Insbesondere eine
Kälte-Sofortkompresse gehört sowohl in den kleinen wie in den
großen Betriebsverbandkasten nach DIN 13157 und 13169.
Ein bereits bestehender Verbandkasten kann ohne großen Aufwand
angepasst werden. Außer Kälte-Sofortkompressen müssen ab sofort
größere Pflasterstrips und ein kleines Verbandpäckchen enthalten
sein. Ein Verbandtuch und der Netzverband für Extremitäten
entfallen. Zudem ändert sich die Anzahl für Fingerkuppenverbände,
Fingerverbände und Fixierbinden.
Hinweise zum Verbandbuch/Meldeblock-Dokumentation der Ersten-Hilfe-Leistungen
Über jede Erste-Hilfe-Leistung müssen
nach §24 Abs. 6 der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der
Prävention“ (DGUV-Vorschrift 1) Aufzeichnungen geführt und
fünf Jahre lang aufbewahrt werden. Die Aufzeichnungen sind
vertraulich zu behandeln. Sinnvoll erscheint es, diejenigen mit der
Eintragung in das Verbandbuch/den Meldeblock zu betrauen, die die
Erste Hilfe durchführen, also z. B. Ersthelfer.
In die
Verbandbücher/Meldeblöcke sollen kleinere Verletzungen eingetragen
werden, bei denen der Verletzte keiner ärztlichen Hilfe bedarf. Auch
Wegeunfälle, bei denen der Verletzte keine ärztliche Hilfe
beansprucht, sind in das Verbandbuch/den Meldeblock einzutragen. Die
Einträge im Verbandbuch/Meldeblock dienen nicht der Kontrolle des
Pflasterverbrauches, sondern der Dokumentation von Verletzungen mit
eventuellen Spätfolgen. Einträge im Verbandbuch/Meldeblock werden
von Unfallversicherung als Nachweis anerkannt. Bei größeren
Verletzungen, die eine ärztliche Behandlung erfordern oder eine
Arbeitsunfähigkeit zur Folge haben, ist eine schriftliche
Unfallmeldung zu erstatten.
Verbandbücher/Meldeblöcke erhalten Sie direkt von
der UKB unter Tel. : 030 7624-1303, Email:
m.donath@unfallkasse-berlin.de [5]
TU-Notrufnummern
3333 (intern)030 314 2 3333 (mobil)
TIB-Gelände: 72600
Gift-Notruf Tel: 030 19240
- Homepage [6]
Ärzte in der Umgebung
- Adressen [7]
SDU Tel. 030 314 288 88
- Homepage [8]
SOZ Tel. 030 314 24091
- Homepage [9]
Gesundheitsmanagement
- Homepage [10]
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DERMANN
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