Betriebsärztlicher Dienst der TU (BA)

Erste Hilfe an der TU Berlin

Die verantwortlichen Führungskräfte müssen durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass in ihren Bereichen ausreichend geeignetes Erste-Hilfe-Material und eine ausreichende Anzahl ausgebildeter Ersthelfer*innen vorhanden sind. Die regelmäßigen Unterweisungen zur Ersten Hilfe sollten neben den Informationen zum Verhalten bei Unfällen und Notfällen und zum Ablauf der Rettungskette auch die Notfallnummern, die Standorte der Verbandskästen und des nächstgelegenen Defibrillators sowie die Namen der ausgebildeten Ersthelfer*innen umfassen. Wichtige Telefonnummern und Anschriften sind an geeigneter Stelle auszuhängen (grüne Notruftafel).

Bei einem Notfall ist über die Zentrale Notrufnummer der TU Berlin die Hauptpförtnerloge zu informieren!

  • Von einem internen Apparat: 3333 
  • Von einem Handy: 030 314-23333  
  • Auf dem TIB-Gelände der TU Berlin in Berlin-Wedding: 030 314-72600

Erste-Hilfe-Material

Verbandkästen und erforderliches Nachfüllmaterial kann über den aktuellen Rahmenvertrag des Landesverwaltungsamts bestellt werden. Nähere Informationen zum Rahmenvertrag erhalten Sie auch von der Zentralen Beschaffung.

Geeignetes Erste-Hilfe-Material enthalten zum Beispiel

  • der kleine Verbandkasten nach DIN 13 157,
  • der große Verbandkasten nach DIN 13 169.

In Abhängigkeit von der Betriebsart und Zahl der Versicherten gelten für die Ausstattung mit Verbandkästen folgende Richtwerte:

Verwaltungs- und Handelsbetriebe:

  • 1 - 50 Beschäftigte: 1 kleiner Verbandkasten DIN 13157
  • 51 - 300 Beschäftigte: 1 großer Verbandkasten DIN 13169
  • 301 - 600 Beschäftigte: 2 große Verbandkästen DIN 13169
  • für je 300 weitere Beschäftigte: + 1 großer Verbandkasten DIN 13169

Herstellungs- und Verarbeitungsbetriebe sowie vergleichbare Betriebe

  • 1 - 20 Beschäftigte: 1 kleiner Verbandkasten DIN 13157
  • 21 - 100 Beschäftigte: 1 großer Verbandkasten DIN 13169
  • 101 - 200 Beschäftigte: 2 große Verbandkästen DIN 13169
  • für je 100 weitere Beschäftigte: + 1 großer Verbandkasten DIN 13169

Anstelle eines großen Verbandkastens können auch zwei kleine Verbandkästen verwendet werden.

Die Mittel zur Ersten Hilfe müssen jederzeit schnell erreichbar und leicht zugänglich in geeigneten Behältnissen, geschützt gegen schädigende Einflüsse (Verunreinigung, Nässe und extreme Temperaturen), in ausreichender Menge bereitgehalten sowie rechtzeitig ergänzt und erneuert werden. Erste-Hilfe-Material soll auf die Arbeitsstätte so verteilt sein, dass es von ständigen Arbeitsplätzen höchstens 100 m Wegstrecke oder höchstens ein Stockwerk entfernt ist.

Automatische Externe Defibrillatoren (AED)

Der plötzliche Herztod gehört zu den häufigsten Todesursachen in Deutschland. Direkte Ursache ist häufig ein Herzkammerflimmern, das durch eine Defibrillation wieder in einen normalen Rhythmus überführt werden kann. Je früher bei einem plötzlichen Versagen der Herzfunktion die Wiederbelebungsmaßnahmen und eine gegebenenfalls erforderliche Defibrillation durchgeführt werden, desto größer sind die Überlebenschancen.

Wird eine Person bewusstlos und ohne Atmung angetroffen, ist unverzüglich ein Notruf abzusetzen (über die zentrale Notrufnummer der TU Berlin) sowie mit Basismaßnahmen zur Wiederbelebung zu beginnen. Ein herbeigeholter und sachgerecht angewendeter Defibrillator (auch AED genannt) kann die Überlebensrate steigern, wenn Herzkammerflimmern Ursache des Herz-Kreislauf-Stillstands ist. Zu beachten ist, dass die Anwendung eines AED die unverzügliche Durchführung der Basismaßnahmen zur Wiederbelebung nicht ersetzen, sondern nur ergänzen kann.

AED sind so konstruiert, dass sie von medizinischen Laien angewendet werden können und eine Schädigung der wiederzubelebenden Person praktisch ausgeschlossen ist. Eine versehentliche oder falsche Schockabgabe durch die*den Anwender*in oder durch das Gerät ist nicht möglich.

Die Standorte der Defibrillatoren finden Sie hier.

Ersthelferschulungen

Als betriebliche Ersthelfer gelten Beschäftigte, die in von den Unfallversicherungsträgern anerkannten Erste-Hilfe-Lehrgängen ausgebildet wurden.

In den Bereichen sollen Ersthelfer*innen mindestens in folgender Anzahl zur Verfügung stehen:

  • bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten: ein*e Ersthelfer*in
  • bei mehr als 20 anwesenden Versicherten: Verwaltung 5%, sonstige Bereiche 10%

Die Ersthelferausbildung erfolgt in einem neun Unterrichtsstunden umfassenden Erste-Hilfe-Lehrgang. In zweijährigen Abständen muss die Ausbildung mit einem ebenfalls neun Unterrichtsstunden umfassenden Erste-Hilfe-Training aktualisiert werden.

Die Anmeldung zu den Erste-Hilfe-Lehrgängen erfolgt über den Servicebereich Personalentwicklung und Weiterbildung (II PE-WB).