Werdende und stillende Mütter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, stehen unter besonderem Schutz vor Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz. Das Mutterschutzgesetz gilt für alle Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, sowie für Auszubildende und Studierende. Damit der Arbeitgeber die Schutzbestimmungen einhalten kann, sollen Frauen ihre Schwangerschaft mitteilen, sobald ihnen diese bekannt ist.