Betriebsärztlicher Dienst der TU (BA)

Aufgaben des Betriebsärztlichen Dienstes

Die Grundlage der betriebsärztlichen Tätigkeit sind staatliche und berufsgenossenschaftliche Vorschriften. Die Aufgaben der Betriebsärzt*innen sind unter anderem im §3 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) definiert und dienen dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten sowie der Verhinderung von Arbeitsunfällen, arbeitsbedingten Erkrankungen und Berufskrankheiten.

Es sind im einzelnen folgende Aufgaben:

  • Beratung der für den Arbeits- und Gesundheitsschutz Verantwortlichen (Universitätsleitung, Führungskräfte) und der Beschäftigten zu allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
  • Beratung bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen
  • Beratung bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen, der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln, der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie sowie bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen
  • Beratung, Untersuchung und arbeitsmedizinische Beurteilung der Beschäftigten im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge sowie reisemedizinische Beratung
  • Begehung von Arbeitsstätten einschließlich Meldung festgestellter Mängel an die verantwortlichen Personen, Vorschlagen von Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel und Hinwirken auf deren Durchführung
  • Mitwirkung bei der Eingliederung nach längerer Krankheit und bei der Wiedereingliederung Behinderter in den Arbeitsprozess
  • Mitwirkung bei der Betrieblichen Gesundheitsförderung

Der Betriebsärztliche Dienst befindet sich im Hauptgebäude der TU Berlin.

Unsere Angebote

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Die arbeitsmedizinische Vorsorge dient der individuellen Beratung der Beschäftigten über die Wechselwirkungen zwischen Arbeit und Gesundheit. Ziel der arbeitsmedizinischen Vorsorge ist es, arbeitsbedingte Gesundheitsbeschwerden frühzeitig zu erkennen und arbeitsbedingte Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten zu verhüten.

Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz

Mit der richtigen Einrichtung des Bildschirmarbeitsplatzes lassen sich gesundheitliche Beeinträchtigungen durch die Bildschirmarbeit verhindern. Sie finden hier Informationen zur Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz im Büro und im Homeoffice sowie zur Beschaffung spezieller Sehhilfen.

Erste Hilfe

Im Notfall kann schnelles Handeln Leben retten.
Jede*r ist gesetzlich verpflichtet, bei einem Notfall unverzüglich die bestmögliche Hilfe zu leisten.
Weitere Informationen zur Organisation der Ersten Hilfe, zu betrieblichen Ersthelfern und Erste-Hilfe-Materialien sowie zu Notfällen und zu den Defibrillatoren finden Sie hier.

Reisemedizinische Beratung

Dienstreisende, insbesondere Fern- und Tropenreisende, können sich im Rahmen der arbeitsmedizinischen Pflichtvorsorge beim Betriebsärztlichen Dienst der TU Berlin vor Antritt der Reise reisemedizinisch beraten lassen.
Sie erhalten auch die Schutzimpfungen, die für den arbeitsbedingten Auslandsaufenthalt empfohlen beziehungsweise notwendig sind.

Gefahrstoffe

Für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen, zum Beispiel in Laboren und Werkstätten, gibt es eine große Anzahl an Regelungen und Vorschriften. Der Arbeitgeber und in Folge jede verantwortliche Person muss dafür Sorge tragen, dass durch die Arbeit mit Gefahrstoffen keine Gesundheitsgefahren entstehen können.

Mutterschutz

Werdende und stillende Mütter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, stehen unter besonderem Schutz vor Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz. Das Mutterschutzgesetz gilt für alle Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, sowie für Auszubildende und Studierende. Damit der Arbeitgeber die Schutzbestimmungen einhalten kann, sollen Frauen ihre Schwangerschaft mitteilen, sobald ihnen diese bekannt ist.

Hautschutz

Hauterkrankungen gehören zu den häufigsten Erkrankungen im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit. Die Haut ist bei der Arbeit vielfältigen Belastungen ausgesetzt. Viele Hautprobleme lassen sich mit geeigneten Schutzmaßnahmen vermeiden. Informationen zu hautgefährdenden Tätigkeiten sowie zu Hautschutz, Hautreinigung und Hautpflege erhalten Sie hier.

Arbeits- und Wegeunfälle

Für Beschäftigte und Studierende der Technischen Universität Berlin besteht Versicherungsschutz bei Arbeits- und Wegeunfällen. Die Unfallkasse Berlin ist als Trägerin der Unfallversicherung für die Entschädigung im Versicherungsfall zuständig. Sie erhalten hier weitere Informationen zu Arbeits- und Wegeunfällen, zum Meldeweg und zur Behandlung.

Kontakt

Sekretariat BÄD
Gebäude Hauptgebäude
Raum H 7128
Adresse Straße des 17. Juni 135
10623 Berlin
AnmeldungOliva Pilz, Steffi Gruschka-Dürre

Dr. med.

Dagmar Dransfeld

Leitende Betriebsärztin

dagmar.dransfeld@tu-berlin.de

+49 30 314-75034

+49 30 314-73627

Einrichtung Betriebsärztlicher Dienst der TU (BA)
Sekretariat BÄD
Gebäude Hauptgebäude
Raum H 7128
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