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Mutterschutz
Werdende und stillende Mütter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, stehen unter besonderem Schutz vor Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz. Das Mutterschutzgesetz gilt für alle Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen ebenso wie für Auszubildende und Studierende. Damit der Arbeitgeber die Schutzbestimmungen einhalten kann, sollen Frauen ihre Schwangerschaft mitteilen, sobald ihnen diese bekannt ist. Nach Bekanntgabe der Schwangerschaft ist der Arbeitgeber verpflichtet, die zuständige Aufsichtsbehörde für den Arbeitsschutz (in Berlin: Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit - LAGetSi) zu informieren. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung müssen gesundheitliche Gefahren für Mutter und Kind beurteilt und entsprechende Schutzmaßnahmen durchgeführt werden.
Gesetzliche Grundlagen und Informationen
Aktuelle Mitteilung "Änderung des Mutterschutzgesetzes zum 1.1.2018
Gefährdungsbeurteilung einer schwangeren Beschäftigten Gefährdungsbeurteilung einer schwangeren Studentin
Leitfaden zum Mutterschutzgesetz (Hrsg. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
Verordnung Mutterschutz für Beamtinnen Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin Bundesministerum für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Schwangere und Stillende (Beschäftigte, Auszubildende und Studentinnen) , die Umgang mit Gefahrstoffen haben, finden wichtige Informationen unter: Betriebsärzte Info Schwangere